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Zur Info;
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nachstehende Urteile/Tipps usw.
sind aus diversen Zeitschriften entnommen,
 d.h. ich übernehme keine Garantie - ohne Gewähr!

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  1. § Neuwagen?
    Auch noch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als Neuwagen verkauft werden. Die Zusicherung "Neuwagen" ist nicht mit "fabrikneu" gleichzusetzen.
    (LG Coburg, Az.: 120 694/01 und OLG Bamberg, Az.: 6 U 9/02)

  2. § Vermeidbarkeit von Unfällen
    Ein PKW stößt mit einem Fußgänger zusammen - wann gilt ein solcher Unfall vor Gericht als vermeidbar? Z.B. dann, wenn der Fußgänger schon aus dem Gefahrenbereich heraus gewesen wäre, bevor der PKW eintraf, wenn dessen Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.
    (sogen. zeitliche Vermeidbarkeit, BGH, 23.4.02, Az.: VI ZR 180/01).

  3. § Übertragung auf Urlaubsvertreter?
    Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf die Aufgaben, zu denen er verpflichtet ist, bei seinem Urlaub nicht von sich aus auf einen Vertreter übertragen. Das geht nur durch eine gerichtliche Vertreterbestellung
    (OLG Frankfurt, Az.: 20 W 512/01).

  4. § Nicht erst im letzten Moment
    Einem Operations-Patientendarf, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, die Einwilligungserklärung nicht erst auf dem Weg in den OP zur Unterschrift vorgelgt werden. Der Bundesgerichtshof erklärte die Einwilligung eines Patienten für unwirksam, der zur Unterschrift der Einwilligungserklärung aufgefordert worden war, als er schon eine Beruhigungspritze erhalten und zum Operationssaal geschoben wurde
    (BGH, 17.2.98, Az.: VI ZR 42/97).

  5. § Bank muß prüfen
    Eine Bank muß berücksichtigen, was der Kunde über Anlagegeschäfte der borgesehenen Art weiß und wie hoch seine Risikobereitschaft ist. Was sie Kunden als Anlageobjekt empfiehlt, muß diesen Kriterien entsprechen. Rät die Bank ihren Kunden zu bestimmten ausländischen Wertpapieren, ist sie verpflichtet, diese Papiere selbst zu prüfen
    (BGH, 6.7.93, Az.: IX ZR 12/93).

  6. § Keine Heilmittel auf Kaffeefahrt
    Auf einer Verkaufsveranstaltung bei einer Kaffeefahrt hatte sich ein Teilnehmer zum Kauf einer "Magnetmatte" zu einem völlig überhöhten Preis verleiten lassen. Der Verkäufer hatte damit geworben, der Einsatz der Magnetfeldtherapie sei in der Wissenschaft als Heilmethode bekannt. Als der Käufer die Decke nicht mehr haben wollte, klagte der Verkäufer auf Zahlung. Das Amtsgericht Frankfurt/Main wies seine Klage ab
    (23.10.1998, Az. 30 C 2933/97-71.)

  7. § Schmerzensgeld
    Ein Kinderarzt muß 200.000 Mark Schmerzensgeld zahlen und für alle zukünftigen Schäden Ersatz leisten, weil ein kleiner Junge einen schweren Gehirnschaden mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit davontrug. Der Arzt hatte grob fehlerhaft unterlassen, das einjährige Kind trotz akuten hohen Fiebers auf Meningitis (Hirnhautentzündung) zu untersuchen
    (OLG Hamm, Az.: 3 U/97).

  8. § Schafft ein Autofahrer
    durch nicht nachvollziehbares Blinken und plötzliches Bremsen eine unsichere Verkehrssituation, so daß der Hintermann aufährt, muß der Vordermann ein Drittel des Schadens übernehmen.
    (Landgericht Arnsberg, 5 S 230/01)

  9. § Werden auf einer Strasse,
    die bereits seit den 30er Jahren über eine Fahrbahn, Bürgersteige sowie Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügt, Radwege angelegt, so dürfen die Anlieger nicht mit den vollen Erschließungsgebühren belastet werden.
    (Bundesverwaltungsgericht, 2 C 2/02)

  10. § Schaltet ein Passagier
    während eines Fluges sein Mobiltelefon nicht aus und bekommt während des Landeanflugs einen Anruf, so kann er mit einer Geldstrafe belegt werden (hier 1260 Euro).
    (Landgericht Düsseldorf, 22 S 8/02)

  11. § Gebühr für Rücklastschrift: Wehren Sie sich!
    Im bequemen Lastschriftverfahren hatte der Bankkunde seinen Versicherungsbeitrag abbuchen lassen. Und staunte nicht schlecht, als er auf seinem Kontoauszug die Rückbuchung entdeckte mit dafür gesondert aufgeführten Gebühren seines Instituts. Der Kunde wies auf die einschlägige Rechtsprechung hin, die Bank wiederum auf ihre Allgemeine Geschäftsverbindungen (AGB). Da er als Kunde diese akzeptiert hätte, müsse er die Gebühr auch bezahlen. Der betroffene Kunde zog vor Gericht und erwirkte in letzter Instanz am Bundesgerichtshof ein für ihn positives Urteil. Die Richter entschieden, daß die von der Bank angeführte AGB-Klausel über Lastschriften nicht zulässig sei. Die Gebühr darf Kunden also nicht in Rechnung gestellt werden. Sollten auch Sie betroffen sein, so wehren Sie sich, indem Sie auf dieses neue höchstrichterliche Urteil eindringlich hinweisen.
    (BGH Az. XI ZR 245/01).

  12. § Auslaufmodell
    Bietet ein Händler Auslaufmodelle preisgünstiger an, muss er seine Kunden darauf hinweisen, dass die Ware nicht mehr produziert wird und Ersatzteilkauf später nicht mehr möglich ist.
    (OLG Koblenz Az. 4 U 767/02)

  13. § Kreditkartenzahlung:
    Wer mit seiner Kreditkarte bezahlt und einen Kassenbeleg unterschreibt, kann die Zahlung bei seinem Kartenunternehmen nicht mehr stoppen - auch dann nicht, wenn er sich auf einen Vollrausch beruft.
    (BGH Az. XI ZR 420/01)

  14. § Kündigung
    Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn lediglich die Arbeitsabläufe im Betrieb geändert wurden.
    (ArbG Frankfurt Az. 5 Ca 10109/01)

  15. § Flugverspätung:
    Erreicht ein Tourist wegen eines Computer-Fehlers des Reiseveranstalters 44 Stunden zu spät sein Ziel, kann er den Gegenwert von zwei Urlaubstagen zurückverlangen.
    (AG Hamburg-Blankenese Az. 508 C 136/02)

  16. § Mithaftung:
    Bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen entfällt bei einem Unfall die Mithaftung, wenn der Zusammenstoß auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit mit vergleichbaren Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre.
    (OLG Hamm Az. 9 U 188/01.)

  17. § Ferienwohnungsvermieter:
    Kosten für eine Ferienwohnung können die Eigentümer auch dann von der Steuer abziehen, wenn sie sie vier Wochen im Jahr zur Selbstnutzung reservieren.
    (FG Schleswig-Holstein Az. III 1552/97)

  18. § Auf Treppen muss jeder selbst achten
    Eine Frau stürzte auf der steilen Treppe im Hausflur, brach sich ein Bein und verklagte daraufhin ihren Vermieter. Doch ihre Klage fand bei den Richtern des Oberlandesgerichts Koblenz wenig Verständnis. Mieter müssten die Treppe im Haus kennen
    (Az: 12 U 532/95).

  19. § Hotels müssen keine Liegestuhl-Garantie geben
    Ein Urlauber ärgerte sich, dass er am Pool seines Hotels nicht jeden Tag einen freien Liegestuhl fand, obwohl sein Reiseveranstalter im Katalog auf die Liegen ausdrücklich hingewiesen hatte. Er verlangte daraufhin eine Minderung des Reisepreises. Die Richter des Amtsgerichts Duisburg sahen die Sachlage anders: Ein Hotel müsse nicht garantieren, dass jeder Gast eine Liege erhalte
    (AZ: 53 C 5169/01).

  20. § ec-Karte immer sofort sperren lassen
    Die ec-Karte einer Kundin blieb bei dem Versuch Geld zu ziehen im Automaten stecken. Fremde kamen an die Karte und nutzten sie kräftig, ehe der Kundin der Schaden auffiel. Sie verlangte von der Bank Schadenersatz. Zu Unrecht, befanden die Richter am Berliner Amtsgericht. Die Karte hätte sofort gesperrt werden müssen
    (AZ: 110 C 5012/01).

  21. § Gut auf Zimmer-Chipkarten aufpassen
    Ein Hotel muß seinen Gästen nicht die Möglichkeit anbieten, Chipkarten zum Öffnen der Zimmertüren aufzubewahren. Für die sichere Verwahrung der Karten sind die Urlauber selbst verantwortlich. Wird die Chipkarte geklaut und der Inhalt des Zimmersafes dazu, erhält der Gast keinen Schadensersatz
    (Amtsgericht Hannover, Az.: 543 C 172/02).

  22. § Fristlose Kündigung bei Sex-Surfen
    Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dieser in der Arbeitszeit auf Sex-Seiten surft. Eine vorher ausgesprochene Abmahnung ist nicht erforderlich
    (Arbeitsgericht Hannover, Az.: 1 Ca 504/00 B).

  23. § Namenszug am Rand
    Ein Testament ist ausnahmsweise auch dann gültig, wenn sich die Unterschrift nicht unter, sondern am Rand des Textes befindet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Papier so vollgeschrieben war, daß ein Namenszug nicht mehr unter den letzten Willen gepaßt hätte
    (Oberlandesgericht Köln, Az.: 2 Wx 37/99).

  24. § Mietrückstand
    Nach einem Streit mit ihrem Mieter hatte eine Vermieterin ein ganzes Jahr lang die Miete nicht per Lastschriftverfahren eingezogen - wie sonst üblich. Dann plötzlich schickte sie die Kündigung wegen der Mietrückstände. Nicht gerechtfertigt, so das AG Köln, denn die Mietrückstände hatte die Vermieterin ja selbst verursacht
    (AZ: 250 C 102/00).

  25. § Sozialhilfe
    Ein Sozialhilfeempfänger beantragte beim Sozialamt eine Beihilfe, um sich einen Fernseher anzuschaffen. Das Sozialamt lehnte ab. Doch das Verwaltungsgericht Göttingen gab dem Kläger recht. Ihm ist nun eine Beihilfe von 75 Euro zu gewähren - ein gebrauchter Fernseher müsse aber reichen
    (AZ: 2 A 2021/02).

  26. § Sprachkurs kann abgesetzt werden (EU-Ausland)
    Wer aus beruflichen Gründen einen Sprachkurs in einem anderen EU-Land absolviert, darf Aufwändungen wie Kursgebühren, Fahrt-, Verpflegungs- und Unterhaltskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof: Sprachtraining im EU-Ausland muss wie ein Kurs im Inland anerkannt werden
    (AZ VI R 168/00).

  27. § Diätkosten:
    Die Krankenkasse muss nur bei einer krankheitsbedingten Diät die Kosten übernehmen, auch wenn eine 1,65 Meter große Frau von ihren 100 Kilogramm herunterkommen will. Landessozialgericht Rheinland Pfalz
    (Az.: L5 KR 37/02).

  28. § Unterhalt:
    Nur Unterhaltszahlungen, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist, können steuerlich abgesetzt werden. Also Zahlungen an Eltern, Kinder, Großeltern, Ehegatten und Partner mit gemeinsamem Kind, nicht aber an die Schwester. Bundesfinanzhof
    (Az.: 2002 III R 8/01).

  29. § Kreditrisiko:
    Eine Bank ist nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über das Risiko der von ihm beabsichtigten Verwendung des Kredits aufzuklären. Etwas anderes gilt nur, wenn die Bank eine weitere Rolle als die der Kreditgewährung übernimmt. Oberlandesgericht Stuttgart
    (Az.: 6 U 52/02).

  30. § Umzugskosten:
    Das Finanzamt muss die Umzugskosten voll anerkennen, wenn ein Ehegatte anschließend einen kürzeren Weg zur Arbeit hat, der andere aber einen längeren. Es sollten alle Kosten vom Konto desjenigen mit dem kürzeren Weg beglichen werden, sonst werden sie nicht berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht aber noch aus. Bundesginanzhof
    (Az.: VI R 56/02).

  31. § Hund entwischt:
    Entwischt ein unangeleinter Vierbeiner seinem Herrchen, um seiner Herzdame hinterherzulaufen, und verursacht dabei einen Auffahrunfall zweier Autos, weil der erste Fahrer eine Vollbremsung machen muss, muss sich der Hundehalter zur Hälfte am Gesamtschaden beteiligen. Amtsgericht München
    (Az.: 345 C 6820/01).

  32. § Leer stehende Wohnungen
    dürfen bei der Betriebskostenabrechnung nicht auf alle Mieter umgelegt werden. Der Eigentümer muss die anteiligen Kosten selbst tragen
    (AG Köln, Az. 217 C 571/00).

  33. § Bankvollmachten
    sind keine Lizenz zur Selbstbedienung. Bevollmächtigte dürfen deshalb nach dem Tod des Kontoinhabers die abgehobenen Beträge nicht für sich behalten. Das Guthaben steht den Erben zu
    (OLG Bamberg, Az. 4 U 116/01).

  34. § Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
    erhalten Arbeitnehmer, die ihrem langjährigen Lebenspartner in eine andere Stadt nachfolgen und deshalb ihren alten Job kündigen
    (BSG, Az. B 7 AL 96/00R).

  35. § Friseurpfusch
    kann Körperverletzung sein. Deshalb steht einer Kundin, deren Haare nach der missglückten Dauerwelle ruiniert sind, ein Schmerzensgeld (hier 5000 Euro) zu
    (OLG Schleswig, Az. 4 U 28/00).

  36. § Deutlich lesbar
    Wichtige Vertragsbestandteile dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Eine solche Vorgehensweise ist arglistig
    (AG München, Az.: 262 C 19532(02).

  37. § Teilzeitarbeit
    Ein Arbeitgeber darf den Wunsch eines Arbeitsnehmers nach Teilzeit nicht endgültig ablehnen, bevor er ihn ersnsthaft mit dem betreffenden Arbeitnehmer erötert hat. Versäumt der Arbeitgeber dies, muß er den Mitarbeiter nach dessen Teilzeitwunsch beschäftigen
    (LAG Düsseldorf, Az.: 5 Sa 216/02).

  38. § Werbung per E-Mail
    Die Übermittlung unerwünschter Werbung durch elektronische Post stellt eine Störung des Eigentums- und Persönlichkeitsrechts des Empfängers dar. Deshalb kann vom Absender gemäß § 823, 1004 BGB Unterlassung ver langt werden
    (so z.B. AG Essen-Borbeck, Az.: 6 C 658/00).

  39. § Wird bei Sozialhilfe auch die Kontogebühr bezahlt?
    Nein, denn diese Kosten sind im Lebensunterhalt bereits mit eingerechnet. Außerdem, so urteilte das Verwaltungsgericht Trier, sind solche Ausgaben vermeidbar, indem man einfach zu einer anderen Bank wechselt
    (VG Trier, Az.: 6K1770/01).

  40. § Meine Bank will Geld für stornierte Überweisungen!
    Leser: Ich habe mein Konto überzogen. Jetzt verlangt meine Bank Schadenersatz für die Rückbuchung von verschiedenen Lastschriften - und zwar 5,37 Euro für jede einzelne. Das ist doch Wucher! Dürfen die das überhaupt machen? Antwort: Eigentlich nicht. Denn es gibt bereits zwei Gerichtsurteile, die den Banken Gebühren für solche Rückbuchungen ausdrücklich untersagen
    (AG Frankfurt, Az.: 31 C 1677/98-17 und BGH Karlsruhe, Az.: XI ZR 245/01).
    Info: Doch leider halten sich nicht alle Geldinstitue an dieses Verbot und wenden teilweise folgenden Trick an: Sie nennen diese Gebühr ganz einfach in "Schadenersatz für Mehrarbeit" um und kassieren weiter kräftig ab. Bisher gibt es leider noch kein neues Gerichtsurteil, das den Banken diesen Abzocker-Trick verbietet. Was also tun? Zunächst einmal sollten Sie sich schriftlich bei der Bank beschweren und die Rückerstattung des Geldes fordern. Hilft das nichts, empfiehlt es sich nur noch das Geldinstitut zu wechseln. Über diesen Schritt sollten Sie ohnehin nachdenken. Denn Ihre Bank langt mit 5,37 Euro ganz besonders unverschämt zu. Andere Institute sind da wesentlich bescheidener: Die Postbank kassiert z.B. lediglich 43 Cent Porto für die Benachtichtigungskarte.

  41. § Steuerklasse vorsichtig wechseln
    Ein Arbeitsloser, der seine Steuerklasse mit der seiner Ehefrau tauscht, riskiert die Minderung seines Arbeitslosengeldes, denn das wird auf der Basis des letzten Arbeitslohns und der jeweiligen Steuerklasse berechnet
    (BSG, Az.: B 11 AI 31/02 R).

  42. § Versandkosten:
    Werden bei Katalog- oder Internetkäufen zuzüglich zum Verkaufspreis Versandkosten fällig, muss der Verkäufer dem Käufer deren konkrete Höhe benennen. Die Angabe "zzgl. Versandkosten" allein reicht nicht.
    (LG Frankfurt, Az.: 2/6 0 5/02).

  43. § Urlaub:
    All-inclusive-Reisende müssen sich nicht durch ein Armband kennzeichnen lassen. Besteht der Veranstalter dennoch darauf, können sie den Reisepreis um fünf Prozent mindern.
    (LG Frankfurt Az: 2/24 S 341/98).

  44. § Kaskoschutz:
    Wer der KFZ-Versicherung im Schadensfall falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert seinen Kaskoschutz.
    (LG Erfurt Az: 3 0 1297/00).

  45. § Radler:
    Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Beleuchtung und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, muss er ein Drittel des Schadens tragen.
    (OLG Köln Az: 16 U 56/00).

  46. § Darf der Chef das Zwischenzeugnis verweigern?
    Nein, das Bundesarbeitsgericht entschied gereade, dass sich Arbeitnehmer grundsätzlich und regelmäßig über ihre Beurteilungen informieren und zu diesem Zweck ein Zwischenzeugnis anfordern dürfen. Hintergrund: Ein solches Zeugnis kann bei Veränderungen im Betrieb sehr wichtig sein, z.B. wenn ein neuer Vorgesetzter kommt
    (6 AZR 176/94).

  47. § Im Auto gehören Hände ans Lenkrad
    Wer auf kurvenreicher Straße eine Hand vom Steuer nimmt, um Gegenstände festzuhalten, die vom Nebensitz zu fallen drohen, handelt grob fahrlässig und verliert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz, so das Oberlandesgericht Koblenz
    (10 U 1088/00).

  48. § Vom Arzt mit infizierter Spritze angesteckt
    Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte: Wechselt ein Arzt bei einer Injektion nur die Nadel der Spritze, ist dies ein Verstoß gegen bestehende Behandlungsregeln. Steckt der Patient sich dabei mit Hepatitis an, haftet der Mediziner für die Folgen
    ( 8 U 166/99).

  49. § Wer friert, zahlt weniger
    Wenn in Mieträumen regelmäßig Temperaturen deutlich unter 20 Grad Celsius herrschen, so berechtigt dieser Umstand zu einer Minderung des Bruttomietzinses um 35 Prozent
    (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 9211/00).

  50. § Spülmaschine nachts abschalten
    Wer vor dem Schlafengehen sein Gerät einschaltet und über Nacht laufen lässt, haftet für sämtliche Folgen, falls es durch auslaufendes Wasser zu einem Möbel- oder Gebäudeschaden kommt, entschied das Amtsgericht Weilburg
    (5 C 432/01)

  51. § Telefon-Ärger
    Besteht die Telefonverbindung eines Kunden zu einer 0190-Service-Nummer versehentlich über mehrere Stunden, dann braucht er die hohe Rechnung nicht zu bezahlen. Der Anbieter ist verpflichtet, zum Schutz seiner Kunden die Leitung nach einer Stunde zu kappen
    (Oberlandesgericht Hamm, 19 U 41/02).

  52. § Kreditkarte: Unterschrift ist bindend.
    Kreditkarteninhaber, die einen Belastungsbeleg unterschrieben haben, können den Vorgang auch dann nicht widerrufen, wenn das Geld noch nicht vom Bankkonto abgebucht ist
    (BGH, Az. XI ZR 420/01).

  53. § Abzocksperre für Schlüsseldienst
    Stellt ein Schlüsseldienst fürs nächtliche Türöffnen eine überhöhte Rechnung
    (475 Euro statt der durchschnittlich verlangten 130 Euro),
    muss der Kunde den Abzockerpreis nicht bezahlen
    (AG Frankfurt, Az.: 32 C 3037/01-48).

  54. § Kaffeefahrt
    Veranstalter muss Versprechen einhalten
    Mit einem kostenlosen Fernseher, einer Mikrowelle und einem Staubsauger lockte eine Firma zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt. Unterweg war davon keine Rede mehr. Eine Frau bestand auf die avisierten Geschenke und zog vor das Amtsgericht Bremen, das ihr 360 Euro Schadenersatz zusprach. Wer solche Offerten mache, müsse sie später auch einhalten
    (8 C 0211/01).

  55. § Anzeige beim Finanzamt
    Eine Hundehalterin wurde von jemanden angezeigt, ihre Hundesteuer nicht zu bezahlen. Der Verdacht war völlig unberechtigt. Als sie herausfinden wollte, wer sie angezeigt hatte, wollte das Finanzamt die Akte nicht herausgeben und berief sich aufs Steuergeheimnis. Zu Unrecht! Die Auskunft über den Täter stelle ein wichtiges Beweismittel dar, um dem Kläger auf die Spur zu kommen.
    (Landgericht Hamburg Az.: 631 Qs 9/02)

  56. § Vermögen für den Hauskauf reduziert Arbeitslosenhilfe nicht
    Das Arbeitsamt darf einem Arbeitslosen Geld nicht anrechnen, das zum baldigen Kauf einer Wohnung für den Eigenbedarf bestimmt ist. Ein solches Vermögen führt nicht zur Schmälerung der Arbeitslosenhilfe. Auch Vermögen für eine angemessene Alterssicherung muß anrechnungsfrei bleiben
    (Bundessozialgericht, Az.: 11 RAr 63/96).

  57. Zivilrecht § Überteuerter Schlüsseldienst
    Ein Schlüsseldienst verlangte für einen halbstündigen nächtlichen Einsatz von dem betreffenden Wohnungsinhaber 475 Euro. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, daß die Rechnung fast das Dreifache des üblichen Preises betrug. Der Wohnungsinhaber konnte rund 300 Euro zurückverlangen
    (Az.: 32 C 3037/01).

  58. § Im Internet kann die Info fehlen
    Wer bei Internet-Auktionen (z.B. bei Ebay) Produkte anbietet, muss nicht deutlich machen, ob er Privatverkäufer oder Händler ist. Da die Bieter bei solchen Auktionen ihren Preis selbst bestimmen, können sie auch nicht irregeführt werden
    (OLG Oldenburg, Az.: 1 W  6/03).

  59. § Dachziegel haben mein Autobeschädigt
    Frage: Bei einem Sturm flogen zwei Dachziegel auf mein Auto. Der Schaden: 500 Euro. Kann ich den Hauseigentümer verantwortlich machen?
    Antwort: Ja, meint das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Richter entschieden: Wenn Dachziegel in stürmischen Zeiten Fahrzeuge beschädigen, ist das ein Zeichen dafür, dass das Dach nicht gut in Schuss gehalten wurde. Deshalb müsse der Hauseigentümer zahlen
    (Aktenzeichen 22 U 120/91).

  60.  § Schadenersatz ist kein "Vermögen" §
    Wird ein Empfänger von Arbeitslosengeld II unschuldig in einen Autounfall verwickelt und erhält er von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners 1500 Euro als
    Schadenersatz, dann darf die Agentur für Arbeit nicht mit ihren Zahlungen ausetzen, bis der Betrag aufgebraucht ist.
    Der Arbeitslose ist nicht verpflichtet, das "zwckbestimmte" Geld für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
    (Sozialgericht Detmold, S4 AS 92/05)

  61.  § Beihilfe für neue Brille §
    Eine ALG-II-Empfängerin wollte nach fünf Jahren eine neue Brille, da sich ihre Augen deutlich verschlechtert hatten.
    Doch die Arbeitsagentur lehnte jede Beihilfe ab.
    Da die neue Brille allerdings gesundheitlich notwendig ist, wurde die Arbeitsagentur zum Zahlen verpflichtet.
    Die Frau erhält eine einmalige Beihilfe.
    (Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.:10 TG 3128/04)

  62. § Kein Geld für Ersatzkarte §
    Bankkunden können aufatmen: die Verbraucherzentrale hat erreicht, dass keine Extra-Kosten anfallen, wenn man nach Diebstahl oder Verlust seiner Giro-Karte eine neue braucht.
    Oft fielen dafür bisher bis zu 15€ an.
    (BGH, Az. XI ZR 166/14)

  63. § Auch Betriebsrenten für EX-Mitarbeiter müssen steigen §
    Arbeitgeber müssen, sofern es die wirtschaftliche Lage des Unternehmes ermöglicht, Betriebsrenten von Ex-Mitarbeitern an die Kaufkraftentwicklung anpassen.
    Das heißt: Betriebsrenten steigen mit den Jahren immer weiter.
    ( BAG, Az.: 3 AZR 750/11 )

  64. § Wenn der Unfallverursacher frech leugnet §
     Zählen Videoaufnahmen als Beweis?

    > So entschied das Gericht:
    Ob Aufzeichnungen von sogenannten Dash-Cams als Beweismittel herangezogen werden können, hängt vom Einzelfall ab. Das Interesse des Nutzers, seine Unschuld zu beweisen, kann schwerer wiegen als das Recht des Unfallgegners, vor unerlaubter Überwachung geschützt zu sein.
    (Amtgericht Nürnberg, Az. 18 C 8938/14).

  65. § Nach Auflösung §
    des Kontos können Kunden verlangen, dass ihr Restguthaben kostenlos
    auf das neue Girokonto der anderen Bank überwiesen wird.
    (Ober Landesgericht Jena, U 541/14)

  66. § Guthaben, §
    die jahrzehntelang auf "vergessenen" Sparbüchern schlummern, müssen ausgezahlt werden. Auch wenn die Kontonummer nicht mehr existiert. Ein Sparbuch verjährt nicht!
    (OLG Frankfurt/M., 19 U 180/10)

  67.  

    § B-Ware gilt als Neuware §
    Bei sogenannter B-Ware handelt es sich nicht um Gebrauchtwaren, sondern um neue Ware mit leichten Qualitätseinbußen. Deshalb dürfen Händler die gesetzliche Gewährleistungsfrist für B-Ware auch nicht auf ein Jahr befristen. Es gilt weiterhin die zweijährige Gewährleistungsfrist.
    (Landgericht Essen, Az. 43 0 83/15)
     



     



    RATGEBER
    RECHT & GELD
  68. Auf Zusatzrente Steuern zahlen ?
    Frage: Ich hab die "Riester"-Rente abgeschlossen. Nun habe ich aber gehört, dass die im Gegensatz zur Altersrente voll besteuert wird. Gilt denn hier das steuerfreie Existenz-Minimum nicht?
    Antwort: Steuern müssen Sie immer erst zahlen, wenn Ihre gesamten Jahreseinkünfte (z.B. Altersrente, Riester-Rente, Sparzinsen) das Existenz-Minimum von derzeit 7.235 Euro/Jahr überschreiten.

  69. Wenn Arbeitslosigkeit droht: Steuerklasse überprüfen
    Wer verheiratet ist und weiß, dass er in nächster Zeit seinen Job verlieren wird, kann sicherlich einen guten Rat gebrauchen. Bei drohender Arbeitslosigkeit ist es sinnvoll, die Steuerklasse zu überprüfen und gegebenenfalls jetzt sofort ändern zu lassen. Der Grund: Für die Höhe des Arbeitslosengeldes kommt es auf die Stuerklasse zu Beginn des Kalenderjahres an. Ihr Finanzamt wird Ihnen helfen.

  70. Ihnen steht mehr zu als Sie denken
    Von 345 Euro im Monat soll ein Hartz-IV-Empfänger leben. Das klappt kaum. Darum gestehen Gerichte den Betroffenen häufig Mehrleistungen zu. FAHRGELD: Auch kleine Beträge muss die Behörde ersetzen, wenn sie Leistungsempfänger vorlädt. Die Bagatellgrenze von 6 Euro gilt nicht, so das Bundessozialgericht  (Az. B14/7b AS 50/06R).
  71. Wertpapiere verkaufen?
    Frage: Mein Sohn muss in Kürze Arbeitslosenhilfe beantragen. Nun fürchte ich, dass er gar keine Unterstützung kriegt. Denn ich habe Bundesschatzbriefe über 50.000 Euro. Muss ich davon einen Teil verkaufen und meinen Sohn unterstützen?
    Antwort: Nein, als Mutter müssen Sie nicht für Ihren erwachsenen Sohn aufkommen. Nur Ehepartner oder nichteheliche Lebenspartner des Arbeitslosen können vom Arbeitsamt zur Kasse gebeten werden.

  72. Wieso Steuern auf die Rente?
    Ich bin Rentnerin, aber nebenher selbstständig. Jetzt hat das Finanzamt 32% meiner Rente auf mein Einkommen draufgerechnet. Dadurch zahle ich natürlcih höhere Steuern. Ist das korrekt?
    Antwort: Ja. Leider. Bei der gesetzlichen Rente ist der so genannte "Ertragsanteil" steuerpflichtig. Dieser Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter zu Beginn der Rente und beträgt bei Altersrenten ab dem 60. Lebensjahr 32% der Bruttorente. Wer erst mit 65 in Rente geht, muss z.B. nur 27% versteuern.

  73. Werden 325-Euro-Kräfte auch bezahlt, wenn sie krank sind?
    Meine Frau arbeitet als Verkäuferin auf 325-Euro-Basis. Sie muß demnächst ins Krankenhaus und danach zur Kur. Bekommt sie trotzdem Lohn?
    Antwort: Ja! Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeldfortzahlung und bezahlten Urlaub. Im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfühigkeit muss der Arbeitgeber Ihrer Frau den Lohn für die Dauer von bis zu sechs Wochen zahlen.

  74. Arbeitslosengeld aus Luxemburg?
    Ich (29) bin einen Monat arbeitslos. Das Arbeitslosengeld reicht aber nur fürs Nötigste. Jetzt möchte ich zu Freunden nach Luxemburg ziehen. Kriege ich dort auch Arbeitslosengeld?
    Antwort: Nur, wenn Sie im EU-Land Luxemburg auch Arbeit suchen. Sie bekommen dann vom dortigen Arbeitsamt bis zu drei Monate Arbeitslosengeld. Besprechen Sie das mit Ihrem Arbeitsvermittler.

  75. Was wird aus der Betriebsrente?
    In Kürze gehe ich in Rente und soll auch eine Betriebsrente kriegen. Doch meiner Firma geht es wirtschaftlich schlecht. Was ist, wenn sie pleite geht? Muss ich dann auf die zugesagte Rente verzichten?
    Antwort: Nein. Dann springt der "Pensionssicherungsverein" in Köln ein. Er tritt an die Stelle Ihrer alten Firma und zahlt die Betriebsrente weiter. Renten-Erhöhungen (bisher alle drei Jahre üblich) bekommen Sie von dort allerdings nicht.

  76. Arbeitslos: Wird Zeit anerkannt?
    Ich bin jetzt 60. Als ich vor fast 3 Jahren arbeitslos wurde, habe ich mich aus der Vermittlungskartei streichen lassen. Ich bekam dann 32 Monate Arbeitslosengeld. Arbeitslosenhilfe kriege ich nicht, weil das Einkommen meines Mannes gegengerechnet wird. Soll ich mich wieder vermitteln lassen?
    Antwort: Ja, das ist ganz wichtig. Nur dann wird die weitere Zeit der Arbeitslosigkeit für Ihre Rente anerkannt!

  77. Bewerbung
    Arbeitslosen, deren E-Mail-Bewerbungen bei der Übermittlung verloren gehen und die das Absenden nicht mehr beweisen können,
    darf das Arbeitsamt nicht einfach die Leistung verweigern.
    (Sozialgericht Aachen, AZ: S 11 AL 13/06).
  78. Darf Händler Geld verlangen?
    Als ich meinen kaputten Fernseher vom Händler wieder abholen wollte, weil mir die Reparatur zu teuer war, sollte ich 17 Euro für den Kostenvoranschlag zahlen. Ist das rechtens?
    Antwort: Nein. Der Händler darf für den Kostenvoranschlag nur Geld verlangen, wenn er das vorher mit Ihnen ausdrücklich so vereinbart hat.

  79. Lebensversicherung nicht auf Arbeitslosenhilfe anrechnen
    Mit der Begründung. der Rückkaufswert seiner Kapitallebensversicherung übersteige den üblichen Freibetrag um knapp 30000 Euro, lehnte das Arbeitsamt den Antrag eines 47-jährigen Raumausstatters auf Arbeitslosenhilfe ab. Das Sozialgericht Berlin entschied jedoch anders. Die Anrechnung privaten Vermögens dürfe nicht zum wirtschaftlichen Ausverkauf führen. Bei einer Verwertung der durch Arbeitsleistung finanzierten Lebensversicherung würde dem Mann eine angemessene Alterssicherung unmöglich gemacht.
    (S 58 AL 2208/02)

  80. Schwere Fragen - Geld zurück
    Sie haben unverständliche Fragen in Ihrer Steuererklärung nicht beantwortet und merken später, dass Sie deshalb zu viel gezahlt haben? Dann können Sie noch nach Jahren die Steuervergünstigungen vom Finanzamt zurückfordern
    (Nieders. Finanzger., Az.: 13 K 389/99).

  81. Widerspruch lohnt sich
    Wer Arbeitslosenhilfe beantragt, hat es zur Zeit schwer. Denn die seit dem 1. Januar 2003 geltenden Richtlinien sehen Vermögensfreibeträge von nur noch 200 Euro pro abgeschlossenem Lebensjahr vor.
    Lediglich für vor dem 1. Januar 1948 Geborene gilt weiter die alte Grenze von 520 Euro. Ein 40-Jähriger darf dieser Regelung zufolge also nur über ein Vermögen von 8000 Euro verfügen, ansonsten geht er leer aus. Das Paradoxe: Auch Lebensversicherungen, die zur Absicherung im Alter vorgesehen waren, sollen nach derzeitiger Sachlage zum Vermögen hinzugerechnet werden. In einem Urteil des Sozialgerichts Berlin bekam jedoch ein 47-jähriger Raumaustatter Recht, den das Arbeitsamt wegen einer Kapital bildenden Lebensversicherung als nicht bedürftig eingestuft hatte. Die Richter verurteilten die Bundesanstalt für Arbeit zur Zahlung der Arbeitslosenhilfe ohne Berücksichtigung der Lebensversicherung
    (Az S 58 AL 2208/02)
    gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
    Tipp: Wird der Antrag auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Beim Sozialgericht können Sie klagen. Falls Sie verlieren, müssen Sie Ihre eigenen Kosten tragen.

  82. Ärger mit der Pflegeversicherung?
    So wird Ihr Antrag genehmigt
    Können Sie sich das vorstellen? Sie haben jahrelang in die Pflegeversicherung einbezahlt, jetzt brauchen Sie deren Hilfe, doch Sie bekommen keinen Cent - Antrag abgelehnt!
    Das ist kein Einzelfall, sondern bittere Erfahrung vieler Versicherter. Das liegt zum einen an deren Unkenntnis, welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen, um in den Genuss der Gelder zu kommen. Zum anderen werden Anträge abgelehnt, weil Pflegebedürftige aus Scham über ihren schlechten Gesundheitszustand der Versicherung unzureichende Angaben machen.
    Die häufigsten Fehler: Regelmäßige Zahlungen in die Pflegekasse bedeuten nicht, dass Sie im Pflegefall automatisch Geld erhalten. Wer die Bedingungen für die Pflegekasse I erfüllen will, muss auf täglich mindestens 45 Minuten Grundpflege und 45 Minuten Hilfe im Haushalt angewiesen sein.
    Pflegestufe II wird erst genehmigt, wenn mindestens zwei Stunden Grundpflege und eine Stunde Haushaltshilfe erforderlich sind.
    Pflegestufe III ist erreicht bei mindestens vier Stunden Grundpflege und einer Stunde Haushaltshilfe.
    Die Pflegekasse zahlt also nur, wenn sich jemend wirklich nicht mehr selbst anziehen und versorgen kann.
    In welche Pflegestufe jemand eingruppiert wird, entscheiden Ärzte vom Medizinischen Dienst. Wer bei ihrem Hausbesuch seine Leiden verschweigt, riskiert viel: Der Antrag wird abgelehnt, oder der Hilfsbedürftige wird in eine niedrige Pflegestufe mit geringen Zuschüssen eingruppiert.
    Die Faustregel lautet deshalb: Dem Gutachter immer ehrlich sagen, welche alltäglichen Verrichtungen Probleme bereiten. Vom Gutachter nicht dazu überreden lassen, Dinge zu versuchen (z.B. vom Wohn- ins Schlafzimmer zu laufen), die normalerweise nicht mehr möglich sind. Wer es unter Schmerzen, mit letzter Kraft und Willenstärke trotzdem macht, tut sich keinen Gefallen. "Na sehen Sie, es geht doch", heißt es dann - Pflegegeld gestrichen.
    So ist es besser: Gehen Sie mit Ihrem Pflegeantrag zur Krankenversicherung. Die Fachleute können sagen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Wichtig: Gleich nach schwarzen Schafen der Pflegebranche fragen. Kennt die Kasse unseriöse Dienste, ist sie verpflichtet, diese zu nennen.
    Wenn der Medizinische Dienst kommt: Die Ärzte dieser Einrichtung haben meist wenig Zeit und entscheiden nach Aktenlage und Augenschein. Deshalb alle ärztlichen Bescheinigungen bereithalten, die chronische Krankheiten und Pflegebedürftigkeit attestieren. Eine Liste mit allen Gebrechen und den damit verbundenen Problemen im Alltag aufstellen und dem Gutachter übergeben.
    Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen! Dann kommt ein neuer Gutachter, der eventuell eine andere Entscheidung trifft.
    Tipp: Bei der Suche nach einem Pflegedienst auf das Gütezeichen Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst "RAL" achten. Wer mit diesem Zeichen für sich werben darf, muss die Einhaltung zahlreicher Vorschriften sicherstellen.
    Gelesen: In Zeitschirft Das Goldene Blatt Nr. 49 vom 24. Nov. 03, Seite32

  83. Ärger mit Handwerkern?
    Das ist Ihr Recht!
    Preis-Wucher, Unpünktlichkeit, Pfusch, zu hohe Rechnung:
    Wenn es Krach mit dem Handwerker gibt, sind viele Verbraucher rat- und hilflos. Unsere Experten sagen, wo es am häufigsten zum Streit kommt, wie Sie sich wehren und vor allem wie Sie Ärger vermeiden können.
    Für viele Kunden ist die End-Rechnung ein Schock - das muss nicht sein!
    WAS SIE TUM MÜSSEN, BEVOR DER HANDWERKER KOMMT:
    1. Schriftlichen Kostenvoranschlag einholen!
    Bei großen Arbeiten sogar mehrere. Achtung: Ein nur vager Kostenüberblick ist wertlos! Für einen "echten" Kostenvoranschlag muss der Handwerker Maß nehmen, sich also das Problem vor Ort ansehen.
    2. Festpreis abmachen!
    Lohnt vor allem bei großen Aufträgen. Wird er ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen, muss sich der Handwerker unter allen Umständen daran halten und kann sich nicht wie beim Kostenvoranschlag mit unvorhersehbaren Problemen rausreden.
    3. Termin schriftlich bestätigen.
    Etwa per Brief (Kopie), Fax oder e-Mail. So haben Sie einen Beweis, falls es zu Verspätungen kommt. Tipp: Ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich dafür frei nehmen. So ist der Handwerker "gewarnt".
    4. Bezahlung gegen Rechnung vereinbaren!
    So bleibt Zeit, mögliche Mängel (auch in der Rechnung) zu reklamieren. Nach der Abnahme sind Sie zahlungspflichtig!
    5. Reklamationen per Einschreiben einreichen!
    Mit Rückschein. Sie dürfen bei Mängeln die Rechnung grundsätzlich kürzen! Verweisen Sie dabei auf die Beratung in der Verbraucherzentrale.

  84. § Schadenersatz ist kein "Vermögen" §
    Wird ein Empfänger von Arbeitslosengeld II unschuldig in einen Autounfall verwickelt und erhält er von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners 1500 Euro als
    Schadenersatz, dann darf die Agentur für Arbeit nicht mit ihren Zahlungen ausetzen, bis der Betrag aufgebraucht ist.
    Der Arbeitslose ist nicht verpflichtet, das "zwckbestimmte" Geld für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
    Sozialgericht Detmold, S4 AS 92/05
  85. Hier sparen Sie Porto
    Banken und Versicherungen, Glücksspielanbieter, Versandhändler und andere Firmen, die etwas an den Mann bringen wollen, locken mit ihren Produkten, indem sie Werbepost versenden. Mehr Informationen? Die gäbe es auf Anfrage, heißt es. Das Antwortschreiben verfügt praktischerweise über ein freies Feld in der oberen rechten Ecke mit der Aufforderung "Bitte freimachen" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand",. Wer tatsächlich frankiert, ist selbst schuld, denn Werbepost wird auch ohne Marke befördert. Bezahlt werden muss sie natürlich trotzdem - aber vom Empfänger! Entscheidend ist, ob der Begriff Antwort aufgedruckt ist. In diesem Fall hat der Werbeversender, also die Firma, die Portokosten zu tragen. Warum die Unternehmen um Porto bitten, ist naheliegend: Sie müssen es nicht selbst zahlen und sparen zusätzlich ein so genanntes Einziehungsentgelt von sechs Cent pro Antwort. Das stellt die Post AG den Firmen pro frankiertem Schreiben für zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Rechnung. Also: Wer clever ist, finanziert nicht die Marketing-Strategien der Firmen!

    Die 13 größten Streit-Fallen:

  86. Unpünktlichkeit
    Verspätungen bis zu einer halben Stunde müssen Sie hinnehmen - aber länger brauchen Sie auf den Handwerker nicht zu warten. Danach können Sie das Haus verlassen, einen neuen Termin fordern.
  87. Absage
    Sie haben Recht auf Entschädigung, wenn der Handwerker einen fest vereinbarten Termin sausen lässt und Sie extra einen Urlaubstag geopfert haben. Auch Freiberufler können Verdienstausfall geltend machen. Schadenersatz gibts aber nur, wenn der Termin zwingend vereinbart war.
  88. Kostenvoranschlag
    Er ist kostenlos. Die End-Rechnung darf den Voranschlag maximal um 15 Prozent überschreiten, ohne dass der Betrieb Sie darüber informieren muss! Seriöse Unternehmen tun es trotzdem. Geht der Aufschlag darüber hinaus, muss der Handwerker Sie sofort kontaktieren. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten und brauchen nur die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen.
  89. Festpreis-Vereinbarung
    Lassen Sie in einer Festpreis-Vereinbarung den Umfang der Arbeit exakt beschreiben. Sonst gilt die Festpreis-Summe schnell nicht mehr.
  90. Geräte-Austausch
    Der Handwerker will die defekte Waschmaschine gleich mitnehmen und hat ein Ersatzgerät dabei? So erschleichen sich unseriöse Firmen viel Geld! Deshalb: Schicken Sie ihn sofort wieder weg! Sie müssen auch nichts bezahlen!
  91. Anfahrt
    Darf berechnet werden, muß aber auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Zahlen Sie aber nie sofort die gesamte Tour: Klären Sie, ob der Handwerker noch andere Kunden hatte. Achtung: Die Fahrzeit-Kosten müssen mindestens 10% günstiger sein als die Arbeits-Stunde - da schummeln viele Betriebe gern! Fahrten wegen vergessenem Werkzeug o.ä. sind Handwerker-Sache.
  92. Arbeitspausen
    Gehören nicht zur Arbeitszeit! Pausen sind in der Berechnung der Stundenlöhne schon berücksichtigt.
  93. Notdienste und Wochenendeinsätze
    Häufig rechnen Handwerksbetriebe und Schlüsselnotdienste für den Wochenendeinsatz 50 Prozent Aufschlag und mehr zum Rechnungsendbetrag hinzu. Erlaubt ist das nur bei den Arbeitskosten, nicht beim Material. Wie hoch der Aufschlag sein darf, richtet sich nach den Tarifverträgen der jeweiligen Branche. Infos bei der Handwerkskammer.
  94. Rechnung + STUNDENSATZ
    Erscheint er Ihnen zu hoch, erkundigen Sie sich bei der Handwerkskammer nach dem üblichen Wert (Telefonbuch, Internet: www.handwerk.de).
    Rechnung + AUFRUNDUNG
    Die Arbeitszeit wurde auf die angebrochene halbe oder ganze Stunde aufgerundet? Das ist unzulässig! Auch angebrochene Stunden dürfen nicht voll, sondern nur anteilig berechnet werden. Kostet die Stunde 40 Euro, sind z.B. für 30 Minuten nur 20 Euro fällig.
    Rechnung + ARBEITSDAUER
    Jede Reparatur hat eine Zeitvorgabe. Wird die Dauer überschritten, müssen Sie nicht mehr zahlen! Hääufig rechnen die Firmen aber die tatsächliche Arbeitszeit ab. Lassen Sie sich deshalb vor Beginn die Zahl der Arbeitswerte für die Reparatur nennen.
  95. Mehrere Arbeiter
    Bringt der Meister einen Helfer mit, der nur zuschaut, oder kommen zwei Monteure, obwohl einer gereicht hätte, brauchen Sie für den zweiten nichts zu bezahlen! Ist das Personal allerdings nötig, aber unterschiedlich qualifiziert, zahlen Sie anteilig: Für einen Auszubildenden im 1. Lehrjahr sind nur 45% des Stundenlohns fällig (im 2.Lehrjahr 55%, im 3. Lehrjahr 65%).
  96. Material- und andere Extra-Kosten
    Akzeptieren Sie Posten wie "Material" oder "Kleinteilpauschale" nicht. Verlangen Sie eine exakte Aufschlüsselung, also eine prüffähige Rechnung! Auch verboten: Schreibgebühren oder Verwaltungskosten.
  97. Gescheiterte Reparatur
    Sucht der Handwerker zum Beispiel eine Stunde lang vergeblich nach einem Defekt, müssen Sie gar nichts zahlen - auch die Anfahrt nicht!
  98. Nachbesserung
    Gerade erst repariert und schon wieder kaputt? Dann muss der Handwerker noch mal kommen und darf Ihnen dafür keine Zusatzkosten in Rechnung stellen. Wichtig: Sezten Sie eine angemessene Frist. Sonst können Sie nachträglich keinen Schadenersatz fordern bzw. den Preis nicht mindern!
    Gelesen in Bild der Frau Nr. 4 v. 19. Januar 2004
  99. "Kostenlos" muss auch wirklich >kostenlos< sein
    Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass eine Bank (hier die comdirect) ihre Werbung für eine "kostenlose" Visakarte ein- bzw. umstellen muss, wenn diese Kreditkarte tatsächlich nur dann ausgegeben wird, wenn ein monatlicher Mindestgeldeingang auf dem Girokonto vorhanden ist. Damit werde gegen das Wettbeerbsrecht verstoßen. Verbraucher verstünden die Bank so, dass auch ohne Mindestgeldeingang auf jeden Fall eine kostenlose Visakarte erhältlich sei. Das entspreche nicht den Tatsachen. (LG Itzehoe, 5 O 80/11)
  100. Gebühr für den Kontoauszug?
    Schickt eine Bank einem Kunden ungefragt Kontoauszüge per Post zu, so darf sie hierfür keine Gebühren verlangen. Ist dies bereits geschehen, so können Kunden die Beträge zurückverlangen.
    (LG Frankfurt/Main, Az.: 2-25 O 260/10)

 

 

FORTSETZUNG FOLGT!
02.06.2021